Düren/Münster. Am Mittwoch verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster über den riesigen See, der im Tagebauloch
Inden entstehen soll. Mit einer 95-seitigen Klageschrift hatte die Stadt Düren im vergangenen Jahr den Kampf gegen diesen «Indeschen Ozean» eröffnet und Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des entsprechenden Braunkohlenplans eingelegt.
Die Stadt sieht in dieser Änderung einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Planungshoheit und damit in ihr Recht auf Selbstverwaltung. In der ursprünglichen Planung sollte nach Beendigung des Braunkohletagebaus das Restloch mit Erde verfüllt und rekultiviert werden. Nun soll bis zum Jahr 2060 ein 1100 Hektar großer See entstehen, der mit 68 Hektar auf Dürener Gebiet liegt. Die übrigen Nachbarn freute es; die Stadt Düren zog vor Gericht.
Viermal so groß wie der Wannsee
Der Vorwurf: Der Braunkohlenausschuss habe eine politische Entscheidung getroffen, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe. Die Stadt sieht sich in ihren Entwicklungsmöglichkeiten massiv beeinträchtigt, die Ableitung des benötigten Wassers aus der Rur könne womöglich die Papierindustrie vor Ort beeinträchtigen. Zudem seien die ökologischen Folgen eines Tagebausees dieser Dimension schwer abschätzbar, hieß es aus dem Rathaus. Mit elf Quadratkilometern Fläche wäre das künstliche Gewässer viermal so groß wie der Berliner Wannsee und einer der größten künstlichen Seen in NRW.
Neben diesen inhaltlichen Gründen spielt in der Klageschrift vor allem eine formale Frage eine Rolle. Eine Änderung sei nach dem Landesplanungsgesetz (§ 48) nur zu vertreten, wenn das ursprüngliche Planungsziel unvertretbar geworden ist, erläuterte der Technische Beigeordnete Hans Wabbel beim Einreichen der Verfassungsbeschwerde die Position der Stadt. Grundannahmen der ersten Planung müssten sich verändert haben – etwa, dass der Tagebau gar nicht mehr hätte verfüllt werden können. Aus Sicht der Stadt Düren sei dies aber nicht der Fall. Im Rathaus sieht man deswegen der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs optimistisch entgegen.
Der Entschluss, Klage gegen den Restsee zu führen, wird von der Dürener Politik einstimmig getragen. Der Stadtrat hatte mit seinem Beschluss, trotz klammer Kassenlage 30 000 Euro für juristische Auseinandersetzungen zur Verfügung zu stellen, bereits im Frühjahr 2010 den Weg dafür geebnet. Auch die Kommunalpolitik befürchtet, dass die Stadt ihre Rolle als Mittelzentrum der Region verlieren könnte – «eingeklemmt» zwischen dem Restsee des Tagebaus Hambach und dem Restsee des Tagebau Indens. Auch die Zukunft des Dürener Stadtteils Merken, der künftig mit einer «Steilküste» an den See grenzt, bereite große Sorgen. Der Bergbautreibende RWE hingegen spricht von einem «hohen ökologischen Potenzial». Die Wirtschaft könne davon profitieren.
Die Landesregierung hält die Verfassungsbeschwerde für unzulässig, zumindest für unbegründet. Eine Entscheidung wird in Münster am Mittwoch nicht gefällt. Sie soll an einem noch zu verkündenden Termin bekannt gegeben werden.
Quelle: an-online


Dazu gibt es noch einen Artikel auf an-online. Dort heißt es, dass laut Land der Kommune durch die Flutung des Tagebaus Inden insgesamt kein Schaden entsteht.
Also zum einen müssen wir abwartet, ob durch die Flutung oder die ungewohnt große künstliche Wasserfläche Schäden physikalischer Natur entstehen wie Überflutungen, Kantenabbrüche, Natureinflüsse, etc.. Dies allerdings kann man jetzt noch nicht voraussagen. Solch ein Aussage jetzt schon zu treffen, ist unseriös.
Zum anderen lässt sich der finanzielle Schaden jetzt schon voraussehen. Durch fehlendes Land werden die Leute nicht mehr zurück nach Inden finden. Damit fehlen konkret Steuereinnahmen von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Die jetzigen Einschnitte durch die Zwangsumsiedlungen sind groß. Kommt nun der See, wird dies auch so bleiben. Inden wird dann eher verarmen, als dass es sich leisten kann Yachtclubs und Wasserskianlagen zu bauen, die das Land als Möhre vor den Bug hält. Selbst wenn, sind damit nicht die finanziellen Grundlagen zu erzielen, um Inden endlich wieder auf eine stabile Finanzdecke stellen zu können.
Man kann nur hoffen, dass das Gericht nun auch gesunden Menschenverstand walten lässt und sich der Meinung anschließt, dass eine konkrete Planung für einen Zeitpunkt in 20 bis 30 Jahren hier und heute noch nicht getroffen werden kann und die Entscheidung dadurch nicht zugunsten einer denkbar schlechten Lösung getroffen wird.
Denn der einzige, der garantiert davon profitiert, ist die Rheinbraun bzw. RWE, da das Fluten wesentlich preiswerter ist als das Verschütten und Renaturisieren.